"Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch ...
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die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu. Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen – in Deutschland sind dies Teile des Grundgesetzes, das Zerlegungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz –, zählt man dagegen nicht zum Steuerrecht." - (de.wikipedia.org 09.09.2020)