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Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum Gemäldesammlung [IV-00354]
Ideale Flußlandschaft mit Ruinen I (Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum RR-F)
Herkunft/Rechte: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum / David Hall (RR-F)
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Ideale Flußlandschaft mit Ruinen I

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Beschreibung

Bei der mit ländlichen Figuren staffierten Landschaft führt ein Flusslauf in die Tiefe, an dessen Ufern sich links und rechts eine vielgestaltige, reich dekorierte Ruinenarchitektur hinzieht. Schütz knüpft mit diesem Typus der antikisierenden Ruinenlandschaft an das Architektur- und Ruinen-Capriccio an, das in der italienischen Barockmalerei, insbesondere von Giovanni Paolo Pannini, entwickelt wurde und in den Veduten eines Piranesi ein Echo fand. Schütz führte in jungen Jahren mehrere Serien von Ruinenstücken aus, darunter 1751 eine Folge von 15 Supraporten für Landgraf Wilhelm VIII. von Hessen-Kassel (Calden, Schloss Wilhelmsthal). (Quelle: Maisak/Kölsch: Gemäldekatalog (2011), S. 245)

Erworben 1897 von F. Günther, Kunsthandlung F. A. C. Prestel, Frankfurt a. M., der Kaufpreis gestiftet von Viktor Moessinger (1857-1915), Frankfurt a. M.

Beschriftung/Aufschrift

Signiert und datiert links unten (auf einem Postament), Pinsel in Schwarz: "Schütz fec. 1755" / Rückseitig auf der Leinwand Klebezettel, handschriftlich in Feder: "III"; ebenda bezeichnet, handschriftlich in weißer Kreide: "[Kr]aus" (verwischt)

Material/Technik

Öl auf Leinwand

Maße

50,0 x 95,5 cm

Literatur

  • Maisak, Petra / Kölsch, Gerhard (2011): Die Gemälde : "... denn was wäre die Welt ohne Kunst?", Bestandskatalog. Frankfurt am Main, Kat. 263, S. 245-246
  • Michaelis, Sabine (1982): Katalog der Gemälde. Bestandskatalog FDH / FGM. Frankfurt am Main, Kat. 204, S. 129
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Objekt aus: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Das 1859 gegründete Freie Deutsche Hochstift zählt zu den ältesten literatur- und kunstwissenschaftlichen Forschungsinstituten Deutschlands und ist...

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