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Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum Gemäldesammlung [IV-1955-098]
Ruinenlandschaft II (Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum RR-F)
Herkunft/Rechte: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum / David Hall (RR-F)
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Ruinenlandschaft II

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Beschreibung

Die in Feinmalerei sehr sorgfaltig ausgeführte Ruinenlandschaft kombiniert in der Art eines Capriccios (vgl. Kat. 264) unterschiedlichste Architekturmotive, Saulenstellungen, spitzbogige Arkaden und Monumente all'antica, Vasen und Statuen. Die phantastische, von Pflanzen überwucherte Kulisse wird von einer genrehaften Staffage mit teils orientalisch kostümierten Figuren belebt. In der Komposition verwandte Ruinenstücke schuf auch Christian Stöcklin (Ruine einer Kirche, nach 1769, Anhaltische Gemäldegalerie Dessau). (Quelle: Maisak/Kölsch: Gemäldekatalog (2011), S. 250)

Erworben 1955 von der Kunsthandlung Abels, Köln.

Beschriftung/Aufschrift

Signiert und datiert rechts unten (auf den vorstehenden Sockel), Pinsel in Schwarz: "Schüz. fc. / 1765"[NZ]Rückseitig auf der Tafel alter Klebezettel, handschriftlich in Feder: "[...] 74. / C. G. Schüz / N° 300." (teils abgerissen, letzte Zeile durchgestrichen), Klebezettel, gedruckt (stark verbräunt, unleserlich), alter Klebezettel, handschriftlich (unleserlich gemacht), ebenda bezeichnet, handschriftlich in weißer Kreide (unleserlich), Klebezettel, gedruckt: "Kunstsalon Abels / Köln / Stadtwallgraben 32"

Material/Technik

Öl auf Eichenholz

Maße

38,0 x 49,7 cm

Literatur

  • Maisak, Petra / Kölsch, Gerhard (2011): Die Gemälde : "... denn was wäre die Welt ohne Kunst?", Bestandskatalog. Frankfurt am Main, Kat. 270, S. 250
  • Michaelis, Sabine (1982): Katalog der Gemälde. Bestandskatalog FDH / FGM. Frankfurt am Main, Kat. 209, S. 133
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Objekt aus: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Das 1859 gegründete Freie Deutsche Hochstift zählt zu den ältesten literatur- und kunstwissenschaftlichen Forschungsinstituten Deutschlands und ist...

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