Währschaftsbrief der Frankfurter Stadtkanzlei vom 16. Dezember 1566:
Der Frankfurter Rat beurkundet, dass Noe du Fay und seine Frau Blanche an Margaretha, Witwe des Dr. jur. Nicolaus Rücker, für 1600 Gulden Frankfurter Währung Besserung und Recht der Behausung Heldebergen („Helbergen“) verkauft haben, die gegenüber dem Haus Lichtenstein zwischen dem Schöffen Johann von Glauburg und Georg Uffstender steht, hinten zur Goldenen Rose hin auf eine gemeine Gasse stößt und mit Zinsen von 26 Gulden und 3 Schilling Heller belastet ist. Der Verkäufer hat bestätigt, dass er und seine Frau das Kaufgeld von der Käuferin empfangen haben. Er hat seinen Verzicht auf die Behausung erklärt und für sich und seine Frau versichert, dass die Behausung seines Wissens nur mit den genannten Zinsen belastet ist. Weiter hat er sich verpflichtet, der Käuferin Währschaft zu leisten und rechtliche Ansprüche Dritter solange zu vertreten, wie es Frankfurter Recht und Gewohnheit entspricht. Der weltliche Richter Titus Dorwart hat berichtet, dass die Frau des Verkäufers ihm gegenüber ihre Zustimmung zu dem Verkauf sowie ihren Verzicht auf die Behausung erklärt hat. Die Käuferin wurde bei der Währschaftsleistung von ihrem Sohn, dem Schöffen Fulgentius Rücker vertreten.
[Das Haus Heldebergen wurde Mitte des 18. Jahrhunderts mit Lit. J. Nr. 173 und Mitte des 19. Jahrhundert mit Kerbengasse 5/ Karpfengasse 4 bezeichnet.]
Zeugen:
Die Schöffen Karl Kühorn [Älterer Bürgermeister] und Johann Weiß sowie der Ratsherr Georg Neuhaus [Jüngerer Bürgermeister]
Beglaubigung:
Großes Stadtsiegel
Sprache:
Deutsch
Beschreibstoff:
Pergament
Datumszeile:
Geben Montags den Sechzehenden Decembris Im funfzehenhundert vnd Sechs vnd Sechzigisten Jare.
Laufzeit:
16.12.1566
Personen:
Fay, Noe du; Fay, Blanche du; Rucker, Nikolaus; Rücker, Margaretha; Glauburg, Johann von: Schöffe; Uffstender, Georg; Rücker, Fulgentius: Schöffe; Kühorn, Karl: Schöffe; Weiß, Johann. Schöffe; Neuhaus, Georg: Ratsherr; Dorwart, Titus: weltlicher Richter;
Sachbegriffe:
Währschaft; Heldebergen; Lit. J. Nr. 173; Kerbengasse;
Signatur Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main:
Hausurkunden 3384
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