museum-digitalhessen
STRG + Y
de
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum Sammlung der Goethe-Illustrationen [XI-U1-1812-002]
Eduard und Ottilie, Charlotte und Hauptmann (Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum / Freies Deutsches Hochstift (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Eduard und Ottilie, Charlotte und Hauptmann

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

"Häuslicher Verein im traulichen Zimmer beim Lesen - wo Eduard Ottilien näher rückt, sie bequem ins Buch sehen zu lassen, - Charlotte und der Hauptmann sich mit Blicken ihre Beobachtungen mittheilen: Anziehung der befreundeten Naturen, hinüber und herüber."

Erschienen in: Urania. Taschenbuch für Damen auf das Jahr 1812

Illustration zu: Die Wahlverwandtschaften, 1. Teil, 8. Kapitel

Beschriftung/Aufschrift

Bezeichnet unter der Abbildung rechts: "Hr. Schmidt f."

Material/Technik

Kupferstich, mit allseitiger Einfassungslinie in Schwarz

Maße

93 x 66 mm (Darstellung); 126 x 80 mm (Blatt)

Literatur

  • Härtl, Heinz ((2013)): Die Wahlverwandtschaften : Eine Dokumentation der Wirkung von Goethes Roman 1808-1832. Göttingen, S. 130, 219, 480
Veröffentlicht Veröffentlicht
1811
Friedrich Arnold Brockhaus
Veröffentlicht Veröffentlicht
1811
Johanne Karoline Wilhelmine Spazier
Vorlagenerstellung Vorlagenerstellung
1811
Heinrich Anton Dähling
Berlin
Druckplatte hergestellt Druckplatte hergestellt
1811
Heinrich Friedrich Thomas Schmidt
1810 1813
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Objekt aus: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Das 1859 gegründete Freie Deutsche Hochstift zählt zu den ältesten literatur- und kunstwissenschaftlichen Forschungsinstituten Deutschlands und ist...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.