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Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften

Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll. Anders als bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) hängt die Geschäftspolitik nicht von den Interessen außenstehender Investoren ab, sondern wird allein von den Belangen der Mitglieder bestimmt. Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft (juristische Person) des privaten Rechts.

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Beziehungen zu Objekten

Statut der Spar und Darlehenskasse Steinbach im Taunus 1928Sparbuch Spar- und Darlehenskasse Steinbach 1912Statut der Spar- und Darlehenskasse Steinbach 1891Hans Eichel bei der Eröffnung des Schulungszentrums IG Bau-Steine-Erden, 7.12.1992
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