# Urkunde, Urteilsbrief von der ersten Schöffengerichts-Verhandlung im Frankfurter Römer als neuem Rathaus, 1408
[Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas](https://hessen.museum-digital.de/institution/4)
Sammlung: [Historische Urkunden und Druckschriften aus dem TAUNUS und FRANKFURT](https://hessen.museum-digital.de/collection/40)
Inventarnummer: 1408
Beschreibung
Urkunde vom 28. Januar 1408 von der ersten Schöffengerichts-Verhandlung im Frankfurter Römer als neuem Rathaus. Ausgestellt vom Stadtschultheißen Rudolf III. von Praunheim, genannt von Sachsenhausen (geb. um 1346, gest. 1413). Mit dem Siegel von Praunheim.
Betrifft einen Rechtsstreit "von allen perthien daz ir iglich zinß und rechte uff und an dryn husern und gesessen hette gelegen in der Diederichs gassen die Clese Gukin steindecker vormals inne gehabt."
Streitparteien sind:
-der Schöffe Heinrich von Holzhusen
-der Schöffe Heinrich Wysse / Wisse
-der "bender" (Binder) Henne von Brengesheim
-die Prediger Peter Tufel und Herr Reinhard
-Mathis von Berlin vom Spital der Siechen zum Heiligen Geist
Auf lateinisch datiert auf 1408, sabatto p(ost) conversionum Sancti Pauli (=Pauli Bekehrung, 25. Januar), also Samstag, der 28. Januar 1408. Zuvor hat das Schöffengericht noch im Jahr 1407 im alten Rathaus getagt, im Schöffengerichtsprotokoll vom 28. Januar 1408 ist erstmals die Rede vom neuen Rathause gewesen. Eine parallele Ausfertigung dieser Urkunde (also gleicher Inhalt, gleiche Datierung etc.) befindet sich im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt (Signatur ISG FFM Bestand H.13.13 Nr. 72).
Rudolff von Sassenhusen, Ritter, Schultheiß zu Frankfurt, urkundet:
"uff die stoben des nuwen rathuses gnant der Romer" erscheinen vor Gericht:
1. Heinrich von Holczhusen, Schöffe, 2. Heinrich Wisse, auch Schöffe, 3. Henne von Brungesheim, Bender, 4. Her Peter Tufel und Her Reinhard von den Predigern, und 5. Mathiis von Berlin von dem Spital und den Siechen zum Heiligen Geist,
und streiten über die Rangfolge der Zinsen, die sie an drei Häusern in der Diederichsgasse besitzen, die vormals der Steindecker Clese Girkin innegehabt und bewohnt hatte.
Sie besitzen darauf folgende Zinsen: 1. 1 Pfund Heller, 2. 3 Schilling Heller, 3. 2 Pfund 4. 3 Schilling 5. 10 Schilling Heller. Der Richter entscheidet, daß die Ansprüche von 1. nachrangig sind. Darauf verzichtete 1. auf seine Ansprüche und der Richter setzt 2. bis 5. darin ein. Darauf bekennt Nr. 3, daß die Ansprüche von 2, 4 und 5 den seinen gegenüber vorrangig (und untereinander gleich) sind, verzichtet auf seine dementsprechenden Ansprüche.
Anwesend: Jacob Weibe, Erwin Hartrad, Gerbracht von Glauburg, Jacob Herdan, Idel Drutman, Johann Wisse, Sifrid von Spire, Herte Goltsteine, Brand Clobelauch und Jacob Lyming, Schöffen.
Rudolf III. von Praunheim (* 1346 ?, erwähnt ab 1366, † 1413) aus der Familie der Herren von Praunheim war ab 1376 der letzte seiner Familie, der das Amt des Schultheißen der Reichsstadt Frankfurt am Main einnahm. Familie: Sein Vater war Rudolf II. von Sachsenhausen-Praunheim, der 1371 starb, verschiedene einflussreiche Positionen in Frankfurt und der Wetterau innegehabt hatte. Seine Mutter war eine Christine († vor 1400), die sein Vater, für den das die zweite Ehe war, zwischen 1342 und 1345 geheiratet hatte. Ihr Familienname ist nicht bekannt.
Die Kinder aus erster und zweiter Ehe des Rudolf II. verwickelten sich nach dessen Tod in umfangreiche Erbstreitigkeiten, die in der ungleichen Verteilung des Erbes zwischen den Kindern aus den beiden Ehen gründeten. Die Parteien stritten zunächst vor dem städtischen Schöffengericht Frankfurts, wobei es nach den Aufzeichnungen des Gerichts zu gegenseitigen Beschimpfungen kam, zweitinstanzlich vor dem königlichen Gericht in Prag. Den Kindern aus erster Ehe gelang es hier, zunächst über ihre Geschwister aus zweiter Ehe die Reichsacht verhängen zu lassen. Als diese sich dann dem Gericht stellten, wurde der Prozess an die Gerichte der Erzbischöfe von Trier und Mainz verwiesen. Der genaue Ausgang des Streits ist nicht überliefert, jedoch scheint der überwiegende Teil des Vermögens bei den Kindern aus zweiter Ehe verblieben zu sein und so auch die politische Macht: Rudolf III. gelang es – als letztem aus der Familie – 1376 noch einmal das Schultheißenamt einzunehmen.
Rudolf III. heiratete Irmel von Erligheim. Ihr Vater war Heinrich von Erligheim. Aus dieser Ehe ging eine Reihe von Kindern hervor:
Bingel von Praunheim-Sachsenhausen, genannt 1398 ⚭ Wenzel von Selbold
Irmgard von Praunheim-Sachsenhausen, genannt 1398–1437 ⚭ 1415 Henne von Hochweisel, † 1430
Friedrich II. („der Jüngere“) von Praunheim-Sachsenhausen, genannt 1405–1420, † vor 1422, letzter der Linie der Reichserbschultheißen ⚭ Else von Bellersheim, deren zweite Ehe das ist. Nach erneuter Witwenschaft heiratete sie in dritter Ehe Friedrich von Wesen.
Rudolf IV. von Praunheim-Sachsenhausen, genannt seit 1415, † Anfang 1426
Hermann von Praunheim-Sachsenhausen, genannt 1409, Kanoniker im Kloster Konradsdorf (?)
Lampert von Praunheim-Sachsenhausen, genannt ab 1411, † 1449, Abt der Reichsabtei St. Maximin in Trier
Christine von Praunheim-Sachsenhausen ⚭ 1431 Emelrich von Ingelheim (auch: „von Ockenheim“)
Karriere: 1366 wurde Rudolf III. – vielleicht anlässlich seiner Heirat – zum Ritter geschlagen. Nach dem Tod seines Vaters trat er, ebenso wie sein Bruder Friedrich I. von Praunheim-Sachsenhausen, dessen Nachfolge als Burgmann in der Reichsburg Friedberg an.
Vor 1376 – die Umstände sind unklar – gelang es der Familie von Praunheim den Besitz der Burg Falkenstein und der damit verbundenen „Grafschaft Nüring“, einer Zehnt mit Hochgericht, als Pfand aus dem Besitz der Familie von Falkenstein zu erwerben. Dieser Erwerb wurde durch einen Bruder Rudolfs II., Friedrich I. von Praunheim-Sachsenhausen, kurtrierischer Amtmann in Koblenz und kurtrierischer geheimer Rat, verwaltet. Umgekehrt ist Rudolf III. – ebenso wie seine Brüder – Burgmann auf den kurtrierischen Burgen Ober- und Niederburg Kobern.
Zum 6. Juli 1376 wurde Rudolf III. Schultheiß von Frankfurt. Das Amt befand sich seit 1372 als Pfand in den Händen der Bürgerschaft. Damit ist er der erste der zahlreichen Schultheißen aus seiner Familie, die nicht vom deutschen König, sondern von der Bürgergemeinde der Stadt eingesetzt wurde. Er ist damit nun nicht mehr „Reichsschultheiß“, sondern „Stadtschultheiß“. Als Rudolf III. 1379 zusammen mit seinen beiden Brüdern dem adeligen „Löwenbund“ (auch: „Löwengesellschaft“) beitrat, der eine gegen Frankfurt gerichtete Politik führte, musste er das Amt des Stadtschultheißen räumen. Diese Auseinandersetzungen gipfelten in der Kronberger Fehde und der Schlacht bei Eschborn, die für Frankfurt in einer schweren militärischen Niederlage endete. Dabei geriet auch Stadtschultheiß Winter von Wasen in Gefangenschaft der adeligen Koalition. Rudolf II. hatte sich aktiv nicht an den Kämpfen beteiligt, sondern versucht, den Streit auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Er war damit in der für Frankfurt schwierigen Situation nach der militärischen Niederlage der geeignete Kandidat, den verwaisten Posten des Stadtschultheißen wieder zu besetzen. Am 25. Juli 1389 wurde er zum zweiten Mal Inhaber dieses Amtes und übte es bis 1408 aus. Auch darüber hinaus war er für die Stadt tätig, etwa in diplomatischen Missionen. Er starb 1414.
Material/Technik
Pergament
Maße
B x H 21,5 x 27,8 cm
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- Ausgefertigt ...
+ wer: [Rudolf III. von Praunheim (1346-1413)](https://hessen.museum-digital.de/people/211473)
+ wann: 1408
+ wo: [Römer (Frankfurt am Main)](https://hessen.museum-digital.de/oak?ort_id=68118)
## Bezug zu Personen oder Körperschaften
- [Rudolf III. von Praunheim (1346-1413)](https://hessen.museum-digital.de/people/211473)
## Bezug zu Orten oder Plätzen
- [Römer (Frankfurt am Main)](https://hessen.museum-digital.de/oak?ort_id=68118)
- [Frankfurt am Main](https://hessen.museum-digital.de/oak?ort_id=217)
## Bezug zu Zeiten
- 1408
## Schlagworte
- [Ritter](https://hessen.museum-digital.de/tag/1957)
- [Urteilsbrief](https://hessen.museum-digital.de/tag/122573)
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Stand der Information: 2022-11-13 13:24:22
[CC BY-NC-SA @ Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas](https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/)
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