museum-digitalhessen
STRG + Y
de
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum Sammlung der Goethe-Illustrationen [F104423-005]
Die wütenden Bauern fallen über Braun den Bären her (Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Die wütenden Bauern fallen über Braun den Bären her

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Im Zentrum taumelt der verletzte Braun und stürzt dabei auf Frau Jutte, die in den Fluß zu fallen droht, der am unteren Bildrand verläuft. Eine weitere Frau sinkt ebenfalls zu Boden. Ein Mann mit einer Kutte und einem Kochlöffel stürzt wütend hinzu. Im Mittelgrund links ist der Baumstamm zu sehen, in den Braun sich einklemmte, als er auf Geheiß Reinekes nach Honig suchte. Mehrere zornige Bauern mit Waffen und Geräten klettern über den Stamm und nähern sich der Szene. Rechts neben einer Hütte ist der Pastor mit einem langen Stab zu sehen, sowie mehrere Kinder und ein Hund.
Bezeichnet: Signiert unterhalb des Baumstamms rechts "IHR mbg. 1826"; bezeichnet oben links "5", unter der Darstellung links "SOLTAU I. c 7-9.", rechts "GÖTHE II. v. 88 ff."
Erschienen in: Reineke Fuchs. In 30 Blättern gezeichnet und radirt von J. H. Ramberg. Dritte Auflage. Gera 1874, Nr. 5.

Material/Technik

Radierung

Maße

Darstellung: 19,3 x 26,6 cm - Platte: 22,6 x 28,6 cm

Literatur

  • Kosenina, Alexander (Hg.) (2013): Literatur - Bilder. Johann Heinrich Ramberg als Buchillustrator der Goethezeit. Hannover
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Objekt aus: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Das 1859 gegründete Freie Deutsche Hochstift zählt zu den ältesten literatur- und kunstwissenschaftlichen Forschungsinstituten Deutschlands und ist...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.