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Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas Dokumentensammlung DU THIL [1787]
Erbvertrag Remy de Montigny 1725/1726, Kopie von 1787 (Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas (CC BY-NC-SA)
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Erbvertrag Remy de Montigny 1725/1726, Kopie von 1787

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Beschreibung

Erbvertrag der drei Geschwister des verstorbenen Rates der preußischen Regierung namens Pierre Remy de Montigny über Güter und Werte (zumeist in Form von Geldanlagengeschäften). Die Erben sind zwei Brüder Jean und Isaac R. d. M. und eine Tochter Angelique Amelie, die einen Maurice Auguste de Donop geheiratet hat. Besonders wichtig und ergiebig sind die Erträge aus den deutschen Anlagen in Schottmar [Schötmar/Bad Salzuflen?] und Minden, die daher besonders genau zwischen Angelique und Maurice de Donop und den Brüdern in England geregelt werden. Isaac du Thil (Hauptmann in Diensten Nassau/Weilburgs) taucht in der 3. Aufstellung der "deutschen Werte" des Erblassers auf, offenbar als Vertrauter und/oder Bekannter der Familie de Donop, denn er spielt hier die Rolle des Gewährsmanns für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Aufstellung.

Die 3. Aufstellung wurde im Juli 1725 aufgesetzt und war offenbar Voraussetzung für den Vertrag im Januar 1726; die vorliegende Kopie datiert aus dem Jahr 1787.

Inhaltliche Zusammenfassung des Erbvertrags zwischen den drei Erben des Pierre Remy de Montigny

Vermerke im Kopf des Dokuments:
- Vierfach gezählte Anlage (a) No [6], (b) No 7, (c) Lit. E, (d) No VIII;
- Foliierung 55;
- Übersetzung aus dem Englischen

Vertrag, geschlossen in London am 25. Januar 1726
zwischen
Jean le Clerc du Virly aus der Pfarrei St. Pierre le Pauvre in London, im Namen und in Vertretung von Maurice Auguste de Donop, Escuyer, Seigneur… und Colonel… des Landgrafs von Hessen, Kassel, wohnhaft in Schottmar / Westphalen [Schötmar/Bad Salzuflen?] als rechtliche Vertretung einerseits
und
Jean Remy de Montigny aus der Pfarrei St. Jacques Westminster,
und Isaac Remy de Montigny aus Ipswich in der Grafschaft Suffolk,
im Namen und als Testamentsvollstrecker (Executeurs) des letzten Testaments und Kodizills des verstorbenen Pierre Remy de Montigny andererseits
da Verfahren am Hohen Hof der Kanzlei Großbritanniens anhängig gemacht wurden, um das Erbe des Verstorbenen Pierre Remy de Montigny zu regeln,
und um die [Vermögens-]Teile festzustellen und aufzuteilen,
und um eine einen guten Ausgleich zwischen Maurice Auguste de Donop und seiner Frau Angelique Amelie zu fixieren
sind die o.g. Parteien übereingekommen:
Im Folgenden werden die Güter des Nachlassers an Fonds und Sicherheiten in Großbritannien, Holland und Deutschland in drei anhängenden Aufstellungen aufgeführt;
weiter kommen die Parteien überein, dass ein Betrag von 133 Pfund (livres), 15 Chelins [? Schillinge?] und sieben sols [?] aus den Erträgen genommen wurde, um alle Ausgaben für die administrative Abwicklung des Erbfalls gegenüber England zu befriedigen;
weiter wurde vereinbart, dass die sonstigen jährlichen Erträge [an die Ehefrau Angelique Donop] geteilt werden zwischen Maurice Auguste und seiner Frau Angelique Amelie de Donop;
weiter werden genauere Regelungen vereinbart, wie, wie lange, für welche Zwecke (z.B. Haushaltung) und wo (in Schottmar und Minden!) die Gelder durch Maurice und Angelique de Donop ausgegeben werden können; dabei wird ausdrücklich für die in der 3. Aufstellung genannten Güter in Schottmar festgehalten, dass Maurice de Donop seinen Anteil für privaten Gebrauch nutzen kann, während Angelique für die Haushaltung verantwortlich ist und die weiteren Verpflichtungen aus den Gütern in Schottmar beleichen muss; d.h. die weiteren, den [=ihren] Brüdern Remy de Montigny zustehenden Teile, jeweils jährlich zu überwiesen; diese wiederum regeln Ansprüche von Jean le Clerc de Virly – und falls das nicht gelingt, soll das der Hohe Hof der Britischen Kanzlei regeln;
weiter wird vereinbart: ist Angelique de Donop nicht in der Lage, die Erträge aus den Kapitalien regelmäßig an Remy und Isaak zu überweisen, dann kann Maurice de Donop einen anderen Treuhänder für die Verwaltung der Kapitalien bestimmen; Maurice de Donop in keiner Weise in Bezug auf die Güterverwaltung in Deutschland verantwortlich zu machen, hingegen ist Angelique de Donop voll verantwortlich;
weiter soll nach dem Tod der Angelique de Donop bezüglich der in der 3. Aufstellung aufgeführten Güter die Regelungen des Heiratsvertrags der Donops und die Verfügungen des Nachlassers gelten;
die Effekten und Sicherheiten in Holland sollen den Fonds und Anlagen in England zugutekommen;
schließlich sollen die englischen Güter des Nachlassers Jean Remy und Isaac Remy de Montigny übereignet werden und ihnen zugute kommen.
Es folgen Unterschriften und Beglaubigungen (Siegel) der Parteien

Es folgen die drei Aufstellungen:
Kopf-Vermerk: Kopie der auf den Vertrag folgenden Aufstellungen (in Französisch geschrieben)
1. Aufstellung
Werte in England und ehemals Pierre Remy de Montigny gehörend (numeriert 1725ff.)
SOLL: für Rechte von Jean Remy de M. Pfund 150 – Verfahrenskosten usw. Pfund 133; 15; 7; Summe Pfund 283; 15: 7
HABEN Ausgleich gegenüber Jean
Werte en nature
in Kapital de la mer du Sud…, Annuitäten usw.

2. Aufstellung
Laufende Rechnung der Werte in Holland, ehemals Pierre Remy de Montigny gehörend
SOLL: [Seite fehlt]
HABEN erforderlicher Ausgleich des Kontos Pfund 759…
weitere Eingänge, v.a. aus Geldgeschäften
am Ende: geprüfte Summe Pfund 5580;9

3. Aufstellung
Die in England lebenden Brüder Jean und Isaak Remy de Montigny haben als Testamentsvollstrecker ihres Bruders Pierre R. de M. vor dem Notar Isaac Delpeche und zwei Zeugen in London am 7. Juli 1725
den Capitaine des Nassau-Weilburger Regiments, Herrn Isaac du Bos du Thil, eingesetzt, damit er sich in Minden in Westphalen einfindet, um sie zu unterstützen und an ihrer Stelle ein Inventar der Güter und Werte aufzustellen, die ihr Bruder kürzlich verstorbener Pierre R. de M. (Rat der Regierung des preußischen Königs) in Deutschland hinterlassen hat;
Herr du Thil sowie der (unterzeichnende köngl. Notar) haben gemeinsam in Gegenwart von Madame Donop (der einzigen Tochter des Verstorbenen), Rechnung gelegt über die Verpflichtungen und Einnahmen (aus den Büchern unter dem Titel „Bücher meiner Renten-Anteile im Fürstentum Minden
und folgende Summen aufgelistet:

Seite 1 (Kapitalsummen hier in Reichstalern)
folgen Einnahmen, bes. aus Geldgeschäften
Summe der Einnahmen: Reichstaler 44.686,5 (in Worten nächste Seite oben)
folgen die Bankrotte und „schlechten“ Ausstände
Summe: Reichstaler 4.434
weiter: Aufstellung der Kapitalien und Renten in der Grafschaft Kleve des Erblassers aufgrund eines Papiers v. 16. März 1721
Summe: Reichstaler 4.881 usw. (es handelt sich um illiquides Kapital)

Letzte Seite: notarielle Bestätigung und förmliche Beglaubigung des Vorgangs und der Richtigkeit der Aufstellungen
sowie besiegelte Beglaubigung der Kopie in Minden, 13. April 1787

Material/Technik

Papier

Maße

B x H 24,5 x 39 cm

Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas

Objekt aus: Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas

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