Der 'Arbeiter-Mantel-Tarifvertrag' für den Kali- und Steinsalzbergbau der Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Süd-Baden wurde zwischen dem Kaliverein e. V. und der Industriegewerkschaft Bergbau am 4. September 1951 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der 12-seitige Vertrag löst die bis dahin geltende 'Arbeiter-Mantel-Tarifordnung' von 1942 ab und ist damit für diesen Geltungsbereich der erste Tarifvertrag der Nachkriegszeit.
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