Angestellte sind – wie Arbeiter – unselbständig Beschäftigte. Eine förmliche Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern ist nach rechtlichen und tariflichen Angleichungen nicht mehr möglich (obwohl in ...
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manchen behördlichen Vordrucken noch getrennt anzukreuzen, folgenlos). Als Kriterium kann teilweise das Arbeitsentgelt dienen: Angestellte beziehen immer ein (festes) Monatsgehalt. Dagegen erhalten Arbeiter häufig einen Stundenlohn. In den Branchen, in denen Entgelt-Rahmentarifverträge (ERTV) bzw. Entgeltrahmenabkommen vereinbart sind, erhalten auch Arbeiter ein festes Monatsentgelt.