Original: Deutsch
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Ich Henrich Keller, Nachbar und Einwohner zu Nieder- | Erlenbach und ich Gertraud seine ehliche Haußfrau, | eine geborene Fischerin, verkunden und bekennen hiemit. | für Uns und Unsern Erben, daß wir recht und redlich, | und wie solches zu Recht am beständigsten geschehen | kan und mag, verkaufft haben. S. T. H. Friederich Maximilian | von Lersner, Ihr. Kayserl. Mays.t würcklichen Rath und | Residenten, auch Schöffen und des Raths zu Franckfurt und | dessen Erben, ein kleines Stück von Unserm Gärtgen, | an Unserer Hofrait, einer seits neben H. Käufern, anderer | seits neben Uns selbst glegen, hinten auf H. Käufern und | vorn ebenfalls stossend, zinsfrei, ledig und eigen, ohngefähr | 3. Ruden lang und 1 Rud minus 1/32. breit, und ist dieser Verkauf | geschehen, vor und umb zwantzig Gulden, den Gulden | zu 60. Xr. gerechnet, und einen species ducaten in Lauf, | welche Summe wir von H. Käufern baar zu Unseren | Händen empfangen, und in Unsern Nutzen verwandt | auch hiedurch wohlged. H. Käufern über deren richtigen | Empfang gebührend quittiren.
Versprechen auch für Uns und Unsere Erben wohler- | melten H. Käufer des verkauften Plätzgens halber gegen | männiglich zu vertretten und zu gewähren, und soll | selbiger damit forthin, als mit anderen seinen eigenthüm= | lichen Gütern zu schalten und zu walten gute Macht | und Gewalt haben.
Mit Begebung aller und jeder rechtlichen Ausflüchte | und Wohlthaten, welche gegen diesen Kauf und Verkauf | erdacht werden könnten und mögten, besonders aber
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der gemeinen Regel, daß ein allgemeiner Verzicht nichts | gelte, wenn nicht ein besonderer vorher gegangen.
deßgleichen begebe ich die Verkäuferin mich aller und jeder | Weiblichen freyheiten und Wolthaten, nachdem ich derselben | vorher wohl und deutlich verständiget worden.
Alles mit gutem Vorbedacht und ohn alle Argelist und | Gefährde.
Und weilen ich die Verkäuferin des schreibens unerfahren | bin, so habe ich den dermahligen H. Schultheiß ersuchet, | diesen Kaufbrief in meinem Nahmen zu unterschreiben, | und zugleich D. Ehrsamen Gerichts Innsiegel dafür | zu drucken, welches wir Schultheiß und Gericht also | geschehen zu seyn hiedurch bezeugen.
NiederErlenbach
d. 14. august. 1734
[Siegel] Johan He(n)ri(c)h Keller, […] […]. Schulteis
In fidem | Albertus Otto Lismann| Land Amts u. Gerichts- | schreiber.
[S. 3 nicht beschrieben]
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Henrich Kellers Kaufbrief über ein Stückgen von seinem Garten.
[Transkription: Dr. Stefan Krüger, Frankfurt am Main]