Original: Deutsch
Zu wissen, daß heut zu endgemeltem fato | zwischen dem wohledelgebohrenen Gestreng | vnd vesten Gerhard Adam von Staffel, herrn zu Baldenstein vnd Falkenstein, und dan | dem Auch WohlEdlen vnd Gestreng(en) Johan | Philipp Stephan von Crohnstetten, nach= | folgender gestalt contrahiert vnd abge= | handelt worden.
Nemblich es übergibt wohlermelten | Hrn von Staffel ahn besagtem Hrn Stephan, | ohngefehr 5/4 morgen Ackers und Landts, | der Sandhoff sonsten genandt, ahn | sein, Stephans garten, hinter seiner Vm= | haußung vnd hoffgutt, in NiederErlen= | bächer [?]erminey, einer seiten neben | dem hospital gutt, anderer seiten neben | den Hattsteinischen, gedachten Hn Stephan | Selbsten vnd dem Hayngraben gelegen, | welcher fr, Stephan, von dato ahn, | vnd hnführo eigenthumblich haben | und behalten, vnd seines gefallens | dar mit zu schalten vnd zu walten | macht haben soll, ohngehindert al= | ler [mein?]igleichs.)
Hingegen übergibet Vorgenanter | Hr. Stephan von Crohnsetten, wohler= | melter Seiner Gestren(gen) dem Hrn. | Staffeln Anderthalb morg(en) Ant= | [hastlig?] Landes, auß seinen, in Nieder= | Erlenbacher [?]erminey gelegenen | Eigenthumblich Güttern, wie seinem | Gestr(engen) keller oerent weg ahngewiesen, | auch auß dem Steinbuch die Gemar= | kung, nach beliebung vnd geschehener
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liefferung auß zeichnen, solchen aber | auch hinfüro Seine Gestr(en). eigenthumblich haben vnd behalt(en) soll(en).
Worbey Verglichen vnd Abgeredet, wie | solche 5/4 morg Sandhoffs ahn sein, Hr. Stephans hoff, Garten vnd gütter | stossen, vnd dahero Ihnen annehend= | lichern, ahn die Abgretrettene 1 1/2 morg(en) | Ackers, seins, d(es) derselben Seiner Gestre. | so balt(en) nach beschehener liefferung vnd | vollziehung dießes Contracts, Fünff | vnd zwanzig. gulden bahren geldes | würklich zahlen vnd heraus geben soll.
Hingegen versprechen Seine Gestre. | von Staffel p. weil dießer abgetrettenen | 5/4 Sandhoff, gräffl. Nassau Itzsteinisch | lehens p. bey hohermeltem Hern Graffen | derent weg Consens auß zu bringen | vnd Ihnen Hrn Stephans ehister tag zu | überlieffern, auch beiden theil für | sich vnd Ihren Nachkommen, einer den | Andern zu vertretten vnd schadloß zu | halten, des derent wegen keinen | klayn Vorkommen, wir auch der | vom Keller vff dießen 5/4 morg(en) | ahngesetzten fünff [?] Zinß, | mit bewilligung Seiner Gestre. | wieder abgethan vnd gefallen, also | gantz ledig vnd eigen seyn soll.
Desen zu Urkund, seind hierüber | zwey gleich lautende originalia | vnter einer Hand außgefertiget,
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beed sniten, beneben Bartholomeaen | Willis, keyß. adkilierten Notario, beneben | Adam Schrott, Seiner Gestre. Kellern, | vnd schurben vnd besiegelt worden, So | geschehen Frankfort ahm Mayn den 6. octobris.
26. septembris […?] Christi, Sechszehn | hundert Ein vnd fünffzig .e.
[Siegel] Gerhard Adam von Staffel
[Siegel] Philipp Stephan von Cronstetten
[Siegel] Bartholomeus Willius | Not(ar). cul. Publi. | in fidem reg. sit[…?]
Adam Schrodt
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NB. Dieser Sandthoff | alß eichemehr garten. Ist | nicht Lehen, sondern Stafelisch | eigenthumb gewesen deswegen | kein Naßauwischer Consens | vonnöhten.
[Transkription: Dr. Stefan Krüger, Frankfurt am Main]