Die Hinweistafel 'Unbefugten ist das Betreten des Sprengstoff-Magazins verboten' war am Zugang zum Sprengstoffmagazin befestigt und weist auf das Betretungsverbot für Unbefugte gemäß der 'Allgemeine Bergpolizeiliche Verordnung' hin. Diese wurde vom zuständigen Bergamt erlassen und kontrolliert. Die weiß lackierte, querformatige Holztafel ist seitlich rot gestrichen und vorn mit einer schmalen roten Rahmenlinie versehen. Die ebenfalls rote Schrift wurde vom Schildermaler mit stellenweisen Unterstreichungen und unterschiedlichen Schriftgrößen gestaltet. Die Trägerplatte aus massivem Nadelholz wird von zwei quer zur Maserung liegenden Brettchen verstärkt. Die sind randbündig durch je drei, von vorn eingeschlagene und auf der Rückseite umgeknickte Nägel fixiert. Zwei Bohrungen zur Befestigung wurden nachträglich angebracht.
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