Textblatt zu den Regularien, die vor allem Kleidungsvorschriften zur Trauer sowie die Dauer der Trauerzeit anlässlich des Todes von Kaiserin Maria Louisa, 1792, herausgegeben wurden; Titel: "Anzeige, / wie es mit der Trauer wegen des erfolgten Absterbens weiland der verwittweten Kaiserin Maria Louisa Majestät / f. Plen. Hòchstseligsten Andenkens bei dem kurkölnischen Kurhofe gehalten werden soll. // I. Diese Trauer soll am Donnerstag den 24ten laufenden Monats May den / Anfang nehmen, als an welchem die feierlichen Todten=Vigilien Abends / um 6 Uhren in der kurfürstl. Hofkapelle gehalten werden, bei welchen der ganze / Hofstaat zu erscheinen hat. Selbigen Tages sollen alle Stadtclocken Abends von / 6 bis 7 Uhren, und dann anderten Tages Freitags den 25ten von 7 bis 8 Uhren / und von 10 bis 11 Uhren Morgens geläutet werden. An bemeldetem Freitage wird / Morgens um 9 Uhren das hohe Seelenamt gehalten, unter welchem der ganze Hof= / statt zum Opfer geht. // 2. Die Trauer wird von gedachtem Donnerstag an während 3 ganzer Monaten / getragen. Die ersten 3 Wochen bis den 13. Juny tragen Ihro kurfürstl. Durchl. / die schwarze gekúpperte Kleidung mit wollenem Futter, woran oben nur einer und / unterhalb 3 Knöpfe sind, mit etwa lángerem Mantel, dann Pleureusen, wollene Strúmpfe, geráucherte lederne Schuhe, schwarze Schnallen, weisses Halskrágel und / auf dem Hute einen Flor. // 3. Die obristen Stabs= Staats= und Conferenz=Ministern, dann die adlichen / Geheimräthen tragen schwarze túcherne Kleidung mit wollenem Futter, woran oben / einer und unten 3 Knópfe sind, schwarze wollene Strúmpfe, úberzogene Degen, und schwarze Schnallen. // 4. die kurfürstlichen Kämmerer und gelehrten Geheimräthe tragen gewóhnliche / schwarze Kleidung, schwarze Schnallen, und schwarze Degen // 5. Die Offiziers der kurfúrstl. Leibgarde tragen bei den Exequien die schwarze Kleidung, wie resp. Die adlichen Geheimräthe und Kámmerer; nach den Exequien / aber ihre gewóhnliche Uniforme mit dem Flor um den Arm und am Militairdegen, / dann schwarze Beinkleider und Strúmpfe, auch resp. Schnallen. ….; Insagesamt sind 21 Anweisungen aufgeführt. Sie schließen mit Orts- und Datumsangabe der Anzeigen-Ausstellung: "Bonn, den 22ten May 1792."