"Bei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich ...
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lautende Wiedergabe einer Originalvorlage." - (de.wikipedia.org 02.12.2019)