museum-digitalhessen
STRG + Y
de

Kammer der Reichsräthe des Königreiches Bayern

"Die Kammer der Reichsräte war im Zweikammersystem der Bayerischen Ständeversammlung nach der Bayerischen Verfassung von 1818 die erste Kammer. Bis 1918 blieb sie in Zusammensetzung wie Kompetenz völlig unverändert. Die Bamberger Verfassung von 1919 sah keine Reichsratskammer mehr vor.

Sie war dem britischen Oberhaus nachgebildet, sollte eine vermittelnde Stellung zwischen Krone und Abgeordnetenkammer einnehmen und besaß formal dieselben Rechte wie die zweite Kammer. Die Angehörigen der Ersten Kammer des Bayerischen Landtags kamen aus dem Kreis der adligen Standesherren und hohen Geistlichkeit, außerdem gehörten ihm einige auf Lebensdauer ernannte Mitglieder an. Sie führten den Titel „Reichsrat der Krone Bayern“." - (de.wikipedia.org 29.07.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Sog. 'Salzband' (durch Feuer, Salz und Wasser beschädigtes Buch)
Objekte zeigen

Beziehungen zu Zeiten

Beziehungen zu Zeiten anzeigen

Aktivität (Objektbezogen)

[Stand der Information: ]