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Siegel

"Das Siegel (von lateinisch sigillum ‚Bildchen‘) ist ein Insigne und damit eine Form der Beglaubigung von Urkunden. Ähnlich wie eine Unterschrift verleiht es dem Dokument seine Rechtskraft. Als Verschluss kann es auch dazu dienen, die Unversehrtheit von Behältnissen, auch Briefumschlägen, zu sichern. Erzeugt wird das Siegel mit einem Siegelstempel (Typars), der in eine weiche, erhärtende Masse gedrückt wird (Siegelklumpen aus Siegellack, Siegelwachs, früher Ton etc.). Oft wird zwischen Siegel als Abdruck und Siegelstempel als Prägewerkzeug begrifflich nicht unterschieden. Mit der [rechtlichen] Funktion und Bedeutung von Siegeln befasst sich die Siegelkunde (Sphragistik)." - (de.wikipedia.org 27.11.2023)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Siegel des Obergerichtes Sulzbach 1657Kaiserliche Bestätigung Karls VI. für Sulzbach und Soden, 1712Siegel des Sulzbacher Gerichts im Fürstentum Nassau-Usingen, 1803Kaiserliche Bestätigung Karls VII. für Sulzbach und Soden, 1742Kaufvertrag zwischen Johann Gerhard Blum und Anna Catharina RössingHypothekenbrief - Actum Nr. 352 bei der Hypothekenbuchführung zu Frankfurt am Main
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