Der Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zur Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt.
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Der Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zur Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt.
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