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Bezugsmarke

Berechtigungsmarke zum Bezug von Sachgütern, z. B. bestimmten Lebensmitteln; Im Unterschied zu einem Bezugsschein befinden sich Bezugsmarken i. d. R. zu mehreren auf einem vorgedruckten Bogen, von welchem sie einzeln abgetrennt werden.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Bezugsmarken für einen Kochtopf für ElektroherdBezugsmarke für SchuheBezugsmarken für fünf Galoschen mit Holzsohle
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