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Werra-Kalibergbau-Museum Bücher / Publikationen [00077]
Reichsgesetzblatt 1910 (Werra-Kalibergbau-Museum, Heringen/W. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Werra-Kalibergbau-Museum, Heringen/W. / E. Büxel (CC BY-NC-SA)
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Reichsgesetzblatt 1910

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Beschreibung

Der Band 'Reichs-Gesetzblatt 1910' ist ein in grün-schwarzem Marmorpapier gebundener Gesetzesband mit schwarzem Leinenrücken und einem aufgeklebten, von Hand beschriebenem Rückenetikett.
Dieser Band enthält ein wichtiges Gesetz nebst näherer Bestimmungen für den deutschen Kalibergbau:

Mit Gesetz über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (Nr. 3769, RGB 1910 Nr. 27, S. 775-782) schuf das Reich ein Zwangssyndikat und stellte den Absatz von Kalisalzen auf eine völlig neue Grundlage. Das Gesetz stellte wieder geordnete Verhältnisse her, nachdem 1909 der freiwillige Zusammenschluss der Werke im Kalisyndikat auseinandergebrochen war. Das Deutsche Reich besaß von 1871-1919 praktisch das Weltmonopol für Kali und das Syndikat garantierte seit 1888 dieser herausragende weltwirtschaftliche Stellung. Das Eingreifen des Reichs mit diesem Gesetz markiert den Beginn der Zwangskartellierung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Die Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 9. Juli 1910 (Nr. 3801, RGB 1910 Nr. 42, S. 925-944) regelt detailliert den Absatz, insbesondere die Ausfuhr der Kalisalze. Im Anhang finden sich vier Muster für Formulare, mit denen die Werke ihren Absatz zu erfassen hatten.

Material/Technik

Papier, Leinwand, / Druck, gebunden, Fadenheftung

Maße

Länge: 25,3 cm, Höhe: 4,1 cm, Breite: 21 cm, Seitenzahl: 1044

Gedruckt Gedruckt
1910
Reichsdruckerei Berlin
Berlin
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1871
1870 1920
Werra-Kalibergbau-Museum

Objekt aus: Werra-Kalibergbau-Museum

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