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Landgraf Friedrich I. von Hessen-Homburg

Staatliche Schlösser und Gärten Hessen Gemälde [1.1.338]
Landgraf Friedrich I. von Hessen-Homburg (Staatliche Schlösser und Gärten Hessen CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Staatliche Schlösser und Gärten Hessen / Natascha Schmidt (CC BY-SA)
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Beschreibung

Das Ganzkörperporträt zeigt Landgraf Friedrich I. von Hessen-Homburg (1585-1638) mit seinem Hund in einem Interieur vor einem dunklen Hintergrund und einer grünen Draperie. Friedrich I. steht leicht nach rechts gedreht und stützt die rechte Hand in die Hüfte. Seine linke Hand ruht auf einer Tischecke, die mit einem roten Damasttuch bedeckt ist. Sein Kopf ist in einem Dreiviertelprofil nach rechts gewendet, wobei sein Blick dem Betrachter zugewandt ist. Zwischen seinem spitzen Kinnbart und dem gezwirbelten Schnurrbart zeigt sich ein Lächeln. Unter einem weißen Spitzenkragen trägt der Landgraf ein reich besticktes Wams mit floralen Motiven, einem Schleifengürtel sowie geschlitzten Ärmeln und Spitzenstulpen. Passend zu dieser prächtigen Kleidung trägt er von der rechten Schulter zur linken Hüfte ein breites, seidenes Degenband (Baudrier), dessen Knauf an seiner linken Hüfte zu erkennen ist. Zu dem floralen Oberteil trägt Friedrich I. von Hessen-Homburg rot-gold gestreifte Pluderhosen, weiße Strümpfe und braune Absatzschuhe. Sowohl seine Schuhe als auch seine Strumpfbänder sind mit roten Schleifen verziert. Links neben ihm ist der Kopf eines braunen Hundes zu erkennen, der scheinbar gerade ins Bild getreten ist. Die prachtvolle Inszenierung des Landgrafen findet ihr Gegenstück in dem Porträt seiner Ehefrau Margarete Elisabeth von Hessen-Homburg (1604-1667; Inv.-Nr. 1.1.350), das als Bildnispaar 1629 gemalt wurde.

Friedrich wurde 1585 als Sohn Landgraf Georgs I. „des Frommen“ von Hessen-Darmstadt auf Schloss Lichtenberg im Odenwald geboren. 1622 heiratete er Margarethe von Leiningen-Westerburg und Schaumburg. Dem 37-Jährigen wurde von seinem Bruder, Landgraf Ludwig I. von Hessen-Darmstadt, das Amt, die Stadt und die Burg Homburg als selbständige Landgrafschaft übertragen. Dies markierte die Geburtsstunde der Linie Hessen-Homburg. 1626 führte Friedrich im Land das Erstgeburtsrecht ein. Drei Jahre später, am 3. März 1629, wie die Inschrift besagt, entstand dieses Bildnispaar, das die beiden als stolze Landesherren zeigt. Die von ihnen begründete Linie sollte bis 1866 Bestand haben.

Beschriftung/Aufschrift

Inschrift (rechts oberhalb des Kopfes): "NATUS . 5. MARTY. ANNO 1585. / CONTREFICT. 3. MARTY. / ANN.[O] 1629 ~"

Material/Technik

Öl auf Leinwand

Maße

Breite
116,5 cm
Höhe
217,0 cm

Literatur

  • (2019): Typenkatalog Münzen und Medaillen der hessischen Landgrafschaften von 1483 bis 1803/1806 (Gesamtstaat von 1483-1567, Hessen-Rheinfels 1567-1583, Hessen-Marburg 1567-1604, Hessen-Kassel 1567-1803, Hessen-Darmstadt 1567-1806, Hessen-Homburg 1623-1806 : Konkordanz zu den Standardwerken von Hoffmeister, Prinz Alexander, Schütz und anderen : Marktpreise und Auktionsergebnisse seit 2002). , S. 530
Staatliche Schlösser und Gärten Hessen

Objekt aus: Staatliche Schlösser und Gärten Hessen

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