Beschriftung/Aufschrift
Bezeichnet oben links (schräg verlaufend): "Beethoven [unterstrichen] / Geschenk Beet./ hovens an / Bettina v. A."; mittig oben Inventarnummer, darunter: "Bet: / an [....Benjamin? ...Es bleibt aber zusammen...] (schwer leserlich).
Vergleichsobjekte
Kopie nach: Edouard Gatteaux: Ludwig van Beethoven, bronzierte Bleimedaille, Paris 1827. Beethoven-Haus, Bonn, Inv. Nr. M 5 b
Maße
4,7 cm (Durchmesser, ohne Rahmen); 6,1 cm (Durchmesser, mit Rahmen)
Provenienz:
Nach 1827 - 1859 Bettine von Arnim (1785-1859), angeblich als Geschenk von Ludwig van Beethoven erhalten [1]
Nach 1859- vor 1907 Unbekannter Eigentümer. Vermutlich im Erbgang an ihre Tochter Gisela Grimm, geborene von Arnim (1827-1889), und Auguste Grimm (1831-1919). [2]
Vor 1907 Joseph Joachim (1831-1907), Violinist, Komponist, Dirigent, wahrscheinlich aus dem Nachlass Bettine von Arnims erhalten [2]
1907 - 24.2.1942 Bibliotheksrat Dr. Johann Joachim (1864-1949), Göttingen, Wilhelm Weberstr. 17, wahrscheinlich im Erbgang von seinem Vater Joseph Joachim erhalten [2]
24.2.1942 Freies Deutsches Hochstift/Frankfurter Goethe-Museum, als Geschenk erhalten von Johann Joachim. [3]
[1] Rückseitenbefund: Vermerk in moderner Schrift, dass es sich um eine Schenkung von Ludwig van Beethoven an Bettine von Arnim handelte. Ludwig van Beethoven und Bettine von Arnim lernten sich 1810 persönlich in Wien kennen. Die Provenienzrecherchen haben ergeben, dass es sich bei dem Medaillon offensichtlich um den Abguss einer Medaille handelt, die nach dem Tod Beethovens entstanden ist. Es ist daher ausgeschlossen, dass es sich um eine Schenkung Beethovens an Bettine von Arnim gehandelt hat.
[2] Der Erbgang ist nicht belegt, ergibt sich aber aus der parallelen Provenienz einer Grafik von Arnold (III-12866), die nachweislich auf diesem Wege vererbt wurde. Johann Joachim erbte diese Grafik und verkaufte sie in der NS-Zeit ebenfalls dem Freien Deutschen Hochstift/Frankfurter Goethe-Museum.
[3] Eintrag im Inventarbuch
Provenienzbewertung:
Gelb: Gelb: Es liegen keine Anhaltspunkte für eine verfolgungsbedingte Schenkung vor.