Erworben 1890 von Hermann Junker, der Kaufpreis gestiftet von Alexander Meyer Cohn. Abgang: Im Juni 1937 als Leihgabe zur Einrichtung des Willermerhäuschens gegeben, wohl Kriegsverlust (keine Details dokumentiert).
Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.