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Person/InstitutionReichsdruckerei Berlinx
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Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 (Nr. 6952)

Werra-Kalibergbau-Museum Bücher / Publikationen [00107]
Reichsgesetzblatt 1919 (Auszug S. 663-682) (Werra-Kalibergbau-Museum, Heringen/W. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Werra-Kalibergbau-Museum, Heringen/W. / E. Büxel (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Die aus einem Gesetzband herausgetrennten Druckbögen (5 Bögen = 20 Seiten) beinhalten die Ausführungsbestimmungen des "Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (vgl. Inv.-Nr. 106). Es regelt detailliert die Gremien, die die Arbeit des Reichskalirates unterstützen (Kaliprüfungsstelle, Kaliberufungsstelle, Kalilohnprüfungsstelle und die landwirtschaftlich-technische Stelle) sowie die Zusammensetzung des Kalisyndikats. Dieser legt u.a. die Beteiligungsziffern der einzelnen Werke fest und sorgt für die Umsetzung der Bestimmungen des Reichskalirates. Die Oberaufsicht über die Kaliwirtschaft liegt beim Reichswirtschaftsminister.

Material/Technik

Papier / Druck, gefalzt

Maße

Höhe: 24 cm, Breite: 19,7 cm, Seitenzahl: 20

Gedruckt Gedruckt
1919
Reichsdruckerei Berlin
Berlin
Herausgegeben Herausgegeben
1919
Reichsministerium des Innern
Berlin
1918 1921
Werra-Kalibergbau-Museum

Objekt aus: Werra-Kalibergbau-Museum

Das Museum ist derzeit wegen einer energetischen Sanierung des Museumsgebäudes geschlossen. Im Frühjahr wir es mit einer Sonderausstellung seinen...

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